Heuriger bezeichnet in Österreich sowohl einen Jungwein als auch die Buschenschank, die ihn ausschenkt. Das Wort leitet sich von heuer ab, dem süddeutschen Ausdruck "für dieses Jahr". Das Recht der Winzer, Eigenbauwein im eigenen Haus ohne besondere Lizenz auszuschenken, geht in Österreich auf eine Verordnung des Kaisers Joseph II. von 1784 zurück. Buschenschank heißt in Deutschland "Straußwirtschaft".
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22.06.2010
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